2. Personenspürhund (Mantrailer)

Die Aufgabe des Hundes

Die Aufgabe des Personenspürhundes ist, mit seinem/seiner Hundeführer/in der Individualspur eines Menschen auf unterschiedlichsten Untergründen und wechselnden Umgebungen zu folgen und seinem/seiner Hundeführer/in zuverlässig anzuzeigen, wenn er die gesuchte Person gefunden hat oder die Individualspurt (zum Beispiel an einer Bushaltestelle oder auf einem Parkplatz) endet. Dabei trägt er ein Geschirr und wird an der Leine geführt.

Ziel der Ausbildung ist es, den Hund auf die zuverlässige Verfolgung der Individualspur einer konkreten Person und zuverlässige Anzeigen zu trainieren. Der Einstieg in die Sucharbeit erfolgt über kurze, hochmotivierte Suchen. Der Spaß an der neuen Aufgabe steht für den Hund absolut im Vordergrund. Das Auffinden der gesuchten Person muss ein absolutes Erfolgserlebnis, verbunden mit einer Belohnung, sein. Je nach der Wesensart des Hundes kann die Belohnung in Form von Leckerlis, Spielen oder Herumtoben bestehen.

Behutsam und in kleinen, sinnvollen Entwicklungsschritten werden die Anforderungen an den Hund gesteigert. Er muss seine Suchtechnik sowie die eigenständige Problemlösung erlernen und immer motiviert sein. Ohne Zwang und Druck sondern über Motivation und positive Verstärkung vermitteln wir unseren Hunden die entsprechenden Fertigkeiten. 

Die Anzeige, dass die konkret gesuchte Person gefunden wurde oder die Individualspurt endet, muss eindeutig sein, da das Mantrailer-Team bei der Suche in der Regel auch auf Personen (Passanten, Angehörige und andere) trifft. Der Hund muss anhand des Geruchsgegenstandes, den er zu Beginn der Suche zu riechen bekommen hat, eindeutig differenzieren, ob es sich bei der Begegnung mit Personen um die konkret gesuchte Person handelt oder nicht. Im negativen Fall ignoriert er die Person(en) und setzt die Suche fort, im positiven Fall zeigt er die Person seinem/seiner Hundeführer/in an. Diese Anzeige erfolgt, je nachdem, welche Form der Hund im Rahmen seiner Ausbildung anbietet, zum Beispiel durch Vorsitzen, Verbellen oder Anspringen des/der Hundeführers/Hundeführerin. 

Aufgabe des Menschen

Der/die Hundeführer/in muss in der Lage sein, seinen/ihren Hund zu ,,lesen“ richtig zu interpretieren. Der Erfolg des Mantrailer-Teams ist wesentlich davon abhängig, dass er/sie die Signale seines/ihres Hundes erkennt und darauf entsprechend reagiert. Es ist keineswegs so, dass der/die Hundeführer/in  passiv die Leine hält und nur hinter dem Hund her läuft. Die richtige Leinenführung ist ein entscheidender Faktor für das Suchverhalten des Hundes und die Sicherheit des Mantrailer-Teams. Über die Leine sendet der/die Hundeführer/in bewusst oder unbewusst Signale an den Hund, die ihn bei der Suche beeinflussen.

Der/die Hundeführer/in ist für die Sicherheit des eingesetzten Teams und seines/ihres Hundes verantwortlich. Vor dem Start einer Suche beurteilt er/sie unter Beachtung der Grundsätze der Eigensicherung mögliche Gefährdungen für sein/ihr Team und richtet sein/ihr Vorgehen danach aus. 

Er/sie muss bei Auffinden einer vermissten Person deren Zustand/Verhalten unter Beachtung der Grundsätze der Eigensicherung beurteilen, gegebenenfalls die Erstversorgung durchführen und sie betreuen bis der Rettungsdienst vor Ort ist. Damit dies möglichst schnell geschieht, muss er/sie sowohl seinen aktuellen Standort sicher bestimmen als auch das Funkgerät bedienen können. Rettungshundeführer/innen gehen niemals allein mit einem Hund in den Einsatz. Sie sind immer in Begleitung von mindestens einem Helfer oder einer Helferin, die sie bei Bedarf absichern und bei verschiedenen Aufgaben wie Orientierung, Funk, Hilfeleistung und Versorgung des Hundes unterstützen. Auch das Training funktioniert nur im Team. Daher ist es unerlässlich, dass unsere Mitglieder teamfähig sind und Spaß daran haben, mit anderen zu arbeiten.

Prüfung der Einsatzfähigkeit 

Unsere Rettungshundeteams legen Einsatzfähigkeitsprüfungen ab. Für jedes einzelne Mantrailer-Team erfolgt anschließend noch eine Sichtung durch die hessische Polizei. Dabei muss jedes Team eine 24 Stunden alte Individualspur erfolgreich aufnehmen und dieser zuverlässig folgen. Erst nach erfolgreicher Sichtung darf das Team von der Polizei angefordert werden und Einsätze übernehmen.